Wir feiern das Reinheitsgebot
Am 23. April 1516 hat Herzog Wilhelm IV. auf dem Landständetag in Ingolstadt das Reinheitsgebot für deutsches Bier verkündet.Das Reinheitsgebot ist damit die älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt – und sie gilt noch heute.
Denn seit fast 500 Jahren darf Bier in Deutschland ausschließlich aus vier Zutaten gebraut werden:
Wasser, Malz, Hopfen und Hefe.
Alljährlich am 23. April feiern Brauereien, der Getränkefachgroßhandel und die Gastronomie in ganz Deutschland den Geburtstag des Reinheitsgebotes mit dem
„Tag des Deutschen Bieres“.
An diesem Tag erwarten Sie tolle Angebote,
schicke Aufbauten und neue Sorten
in Ihrem HUSTER Getränkefachmarkt.
Kommen Sie vorbei!
„ ...wir wöllen auch sonderlichen das füran allenthalben in unseren Stetten, Märckthen un auff dem Lannde zu kainem Pier merer Stückh dan allin Gersten, Hopffen un Wasser genomen und gepraucht sölle wern.“
Urtext des Reinheitsgebotes von 1516
Urtext des Reinheitsgebotes von 1516






